| Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2008
§ 1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkaufsagenten,
nachfolgend Verkäufer genannt, und dem Käufer gelten
ausschließlich die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer
nur in dem Fall seiner ausdrücklichen und schriftlichen
Zustimmung an.
§ 2. Vertragsschluss und Rücktritt
Durch den Kauf schließt der Käufer einen rechtsverbindlichen
Kaufvertrag ab.
Insoweit nicht vom Käufer Abholung gewünscht wird,
schließt dieser Kaufvertrag einen separaten Liefervertrag
zu den dargelegten Konditionen mit einer vom Verkäufer
für den Käufer zu bestimmenden Spedition ein.
Sollte der Verkäufer durch sein Verschulden trotz vertraglicher
Verpflichtung den Käufer nicht innerhalb einer angemessenen
Frist mit der bestellten Ware beliefern (i.d.R. innerhalb
von zwei Monaten), ist der Käufer zum Rücktritt
berechtigt.
§ 3. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach
Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf
Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei
Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserabweichung
bei Holz- und Kunststoffoberflächen sind zulässig.
Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen)
hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber
Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
§ 4 Lieferung, Abholung, Nachnahmegebühr
Soweit der Kunde keine Lieferung auf seine Kosten wünscht,
muß der Kunde seinen gekauften Artikel vom Lager des
Verkäufers in Borken - NRW abholen. Dabei wird eine Auslagerungspauschale
in Höhe von 25 Euro inklusive gesetzlicher MwSt. berechnet.
Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung.
Wenn vom Käufer durch Vereinbarung gewünscht, erfolgt
die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit
nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt
wurde.
Die Lieferung durch die Spedition erfolgt ausnahmslos frei
Bordsteinkante. Die Nachnahmegebühr von 25 Euro wird
ebenfalls durch die Spedition vereinnahmt.
Bestellt der Käufer bei dem Mitarbeiter des Verkäufers
Leistungen, die nicht im Lieferumfang enthalten sind, ist
Auftragnehmer der Mitarbeiter.
§ 5. Preise, Fälligkeit und Zahlung,
Verzug
Besonders, über die vertraglich einbezogenen und im
Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich
vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten,
werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens
bei Abnahme zu bezahlen.
Der Kaufpreis ist vom Besteller, nach Erhalt der Ware vor
Ort in BAR an die ausliefernde Spedition zu zahlen. Sollte
der Besteller in Zahlungsverzug kommen muss dieser die Standzeit
des Lieferanten/Spedition mit 45,00 Euro pro Stunde bezahlen.
Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar
entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen
gegenüber dem Besteller/Käufer geltend zu machen.
§ 6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist
er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer
aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden
dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt,
die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit
ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer
verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er
hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich
zu behandeln. Der Käufer darf über Vorbehaltsware
nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter,
insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere
bei Zahlungsverzug- ist der Verkäufer berechtigt, die
Vorbehaltsware auf dessen Kosten zurückzunehmen.
§ 8. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis
zahlen zu müssen geht mit der Übergabe auf den Käufer
über.
§ 9. Abnahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessen
Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich
erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen
Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten
zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch
einer Spedition bedienen.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug
kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge
fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein
Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale
entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer,
wie etwa auch bei Sonderanfertigungen eines höheren ,
nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung
(Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt
die Nacherfüllung 2 mal fehl, kann der Besteller bei
einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten,
den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht
für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden
des Bestellers. Soweit die Haftung vom Verkäufer ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche
aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden
auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Sollte der Käufer die Ware nicht im Originalzustand als
Mangel anzeigen, z.B. durch grobe Beschädigung, unprofessionelles
Auseinanderbauen der Ware, eigene Um-oder Anbauten vornehmen,
erlischt die Garantie bzw. Gewährleistung mit sofortiger
Wirkung.
§ 10. Rücktritt und Warenrücknahme
Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der
Hersteller die Produktion der bestellten Waren endgültig
eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtbelieferung
des Verkäufers auf höherer Gewalt beruht und der
Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die
bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen
beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß
eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung
nicht zu vertreten hat über die genannten Umstände
hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu
benachrichtigen.
Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden,
wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit
bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, oder
über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren
beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich
Vorauskasse.
Mit Ausnahme von Teilzahlungsgeschäften hat der Verkäufer
im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferten
Waren Anspruch auf Ausgleich für Aufwendung, Gebrauchsüberlassung
und Wertminderung nach folgender Maßgabe:
a) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie
Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
b) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der
gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
aa) für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei
Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung - innerhalb
des 1. Halbjahres 35 % des Kaufpreises - innerhalb des 2.
Halbjahres 45 % des Kaufpreises - innerhalb des 3. Halbjahres
60 % des Kaufpreises - nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens
80% des Kaufpreises.
bb) für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei
Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung - innerhalb
des 1. Halbjahres 45 % des Kaufpreises - innerhalb des 2.
Halbjahres 60 % des Kaufpreises - innerhalb des 3. Halbjahres
70 % des Kaufpreises - nach Ablauf des 3 Halbjahres 80 % des
Kaufpreises Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen
bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer
keine oder nur eine wesentliche geringere Einbuße entstanden
ist.
§ 11. Rechnung, Gewährleistung
Bei allen Neuwaren erhalten Sie eine Originalrechnung inkl.
19% Mehrwertsteuer. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 12. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen
Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke
der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers
auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der
gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte ist
ausgeschlossen.
§ 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Nur wenn der Käufer Vollkaufmann ist, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers
ausschließlicher Gerichtsstand. Das Gleiche gilt auch
wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat oder nach Vertragsabschluß der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14. Rechtsfolgen unwirksamer Bestimmungen
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden
sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit
die Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil
geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach
den gesetzlichen Vorschriften.
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3 MDSsV Wehra Wasserbetten (Anschrift wie oben)
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